Geschäftskunden

Wie setzt sich mein
Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus dem
Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen.

Der Grundpreis ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Darin enthalten sind beispielsweise die Kosten für die Rechnungserstellung, den Zahlungsverkehr, den Vertrieb und den Kundenservice. Des Weiteren sind darin auch an Dritte zu zahlende, ebenfalls verbrauchsunabhängige Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung sowie Teile der Netzentgelte beinhaltet.

Der Arbeitspreis wird anhand des individuellen Verbrauchs berechnet und wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) angegeben. Er beinhaltet die Energiekosten, die staatlich veranlassten Kosten und Netzentgelte.

Staatlich veranlasste Kosten
beim Strom-Arbeitspreis

Welche sind das genau?

Offshore-Netzumlage0,816 Ct pro kWh
Konzessionsabgabe1,990 Ct pro kWh*
Aufschlag besondere Netznutzung
(bis 2024: § 19 StromNEV-Umlage)
1,558 Ct pro kWh
KWKG-Umlage0,277 Ct pro kWh
Stromsteuer2,050 Ct pro kWh
Preise zzgl. 19% Umsatzsteuer

 *Konzessionsabgabe für das Stadtgebiet Regensburg. In den Umlandgemeinden gelten abweichende Werte.

Erläuterungen zu den staatlich veranlassten Kosten

Was ist unter Messstellenbetrieb
zu verstehen?

Für den Betrieb der Stromzähler fallen durch die Messstellenbetreiber zusätzliche Entgelte an.
Es handelt sich um die für alle Stromvertriebe geltenden Entgelte für den Messstellenbetrieb.
Soweit an keinen anderen Messstellenbetreiber als den Netzbetreiber ein Auftrag erteilt wurde, sind diese Kosten im Strompreis enthalten.

Was ist unter Netzentgelten
zu verstehen?

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich bestimmter staatlicher Abgaben, die mit den Netzentgelten erhoben werden. Der genaue Betrag ist abhängig davon, welcher Netzbetreiber an Ihrer Lieferstelle zuständig ist.

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