Geschäftskunden

Installateurverzeichnis Gas / Wasser / Wärme

Für alle Arbeiten an Anlagen im Netzgebiet der REWAG ist eine Eintragung in unser Installateurverzeichnis notwendig.

Firmensitz im Netzgebiet

Für Installateure mit Firmensitz

im Netzgebiet

Damit wir prüfen können, ob Sie gemäß NDAV § 13 und / oder AVBWasserV § 12 die einschlägigen Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, bitten wir um Übermittlung folgender Dokumente an installateure@rewag.de:

  • "Antrag auf Eintragung" (ausgefüllt & unterschrieben)
  • "Einverständniserklärung zum Datenschutz" (ausgefüllt & unterschrieben)
  • "Erklärung zur Eintragung" (ausgefüllt & unterschrieben)
  • Vertrag Gas/Wasser zur Eintragung in das lnstallateurverzeichnis (ausgefüllt & unterschrieben)
  • "Selbstbestätigung Arbeitsmittel - Regelwerke-Werkzeuge-Prüfgeräte" (in Kopie)
  • aktuelle Gewerbean/ -ummeldung von der zuständigen Gemeinde/Stadt (in Kopie)
  • aktuelle Handwerkskarte für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk (Vorder- und Rückseite in Kopie)
  • Handelsregisterauszug mit Nennung der aktuellen Inhaber/Geschäftsführer (nur bei juristischer Gesellschaftsform, z.B. GmbH, in Kopie)
  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen gemäß den Empfehlungen des SHK-Fachverbandes in Kopie)
  • Qualifikationsnachweis(e) laut „Anlage 1: Matrix zur fachlichen Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser – siehe Merkblatt: Eintragung von Installationsunternehmen“ (in Kopie)
  • Anstellungsnachweis - z.B. Anstellungsvertrag, Auszug Sozialversicherung, Bestätigung des Betriebsinhabers - wenn Fachkraft nicht gleichzeitig Inhaber bzw. Geschäftsführer der Firma ist (in Kopie)
  • Fortbildungsnachweis (Teilnahmebestätigung) über die Teilnahme an einer Schulung zur "TRGI" und/oder "TRWI" (in Kopie).

Firmensitz außerhalb des Netzgebiets

Für Installateure mit Firmensitz

außerhalb unseres Netzgebiets

Für Installateure mit Firmensitz außerhalb unseres Netzgebiets, die bereits bei einem anderen Netzbetreiber angemeldet sind, ist lediglich noch eine Gasteintragung erforderlich.

Sie wünschen die Gasteintragung in unser lnstallateurverzeichnis Gas / Wasser?

Damit wir prüfen können, ob Sie gemäß NDAV § 13 und/oder AVBWasserV § 12 die einschlägigen Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, bitten wir um Übermittlung folgender Dokumente an installateure@rewag.de:

  • "Antrag auf Eintragung" (ausgefüllt & unterschrieben)
  • "Einverständniserklärung zum Datenschutz" (ausgefüllt & unterschrieben)
  • Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen lnstallateurausweises bzw. des gültigen Ausweisschreibens Ihres zuständigen Netzbetreibers für die Sparten Gas / Wasser.

Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, tragen wir Sie als "Gast" in unser lnstallateurverzeichnis ein und übersenden Ihnen den personenbezogenen Eintragungsnachweis.

Bitte senden Sie uns folgende Formulare und Nachweise zu:

Alle Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom und zum Serviceportal der Regensburg Netz GmbH finden Sie hier:
 

Installateurverzeichnis StromServiceportal

FAQ

Gas-, Wasser- und Wärmezähler

Wer muss die Passstücke für die Zähler/Druckregler bei einem Gasanschluss einbauen?

Die Passstücke für die Gaszähler werden von der Installationsfirma besorgt und eingebaut. Die Zählerpassstücke können nach Absprache auch in der REWAG bis G65 abgeholt werden. Bei größeren Zählern ab G25 empfehlen wir eine separate Abstimmung. Hierzu können Sie sich unter der Telefonnummer 0941 601-3343 informieren.

Die Passstücke für die Druckregler DN 25 für den Niederdruckbereich/Mitteldruckbereich können ebenfalls in der REWAG abgeholt werden. Bei größeren Anschlüssen ab DN 50 wird das Passstück von der REWAG eingebaut.

Wer baut die Passstücke/Zählerbügel für einen Wasseranschluss ein?

Im Wasserversorgungsgebiet der REWAG werden die Zählerbügel ausschließlich von der REWAG im Zuge der Hausanschlusserschließung bzw. Erneuerung eingebaut.

Wer muss die Passstücke bei einem Nahwärmeanschluss einbauen?

Die Passstück werden von der ausführenden Installationsfirma außerhalb der Übergabestation eingebaut.

Was ist bei der Auswahl des Zählers/Passstück für einen Nahwärmeanschluss zu beachten?

Auf der Fertigstellungsanzeige ist die richtige Bereitstellungsleistung in kW anzugeben. 
(Wichtig: je kW Leistung werden nach Baugebiet ca. 80€-90€ Bereitstellungsgebühr/pro Jahr berechnet)

Die Festlegung des Volumenstroms ist in Abhängigkeit des Baugebietes anzugeben. Die Temperaturspreizungen sind auf unserer Internetseite hinterlegt. Verwenden Sie VNmin und RN max.

Hausanschluss Wärme