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Sie haben bei uns mehrere Möglichkeiten Ihren Zählerstand komfortabel zu übermitteln:
Wählen Sie einfach 0941 601-3610 und folgen Sie den Anleitungen. Ohne Wartezeit und jederzeit erreichbar.
Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über das Kundenportal meine.REWAG melden. Sie benötigen hier lediglich Ihre Login-Daten.
Sie erfasst Ihren Zählerstand und hilft Ihnen bei weiteren Fragen rund um Ihren Zähler.
Melden Sie Ihren Zählerstand für Photovoltaik-Anlagen im Netzgebiet im Serviceportal der Regensburg Netz GmbH.
Der Energieverbrauch ist nicht so präsent wie andere Themen wie z.B. den Ausgaben für Lebensmittel, da man schlichtweg nicht regelmäßig mit dem Energieverbrauch konfrontiert wird. Im Normalfall erhalten Sie einmal jährlich die Abrechnung Ihrer Energiekosten. Der dort angegebene Verbrauchswert zeigt Ihnen, was Sie in den letzten 12 Monaten verbraucht haben. Doch eine regelmäßige Erfassung des Zählerstandes ist nicht nur für die Abrechnung gut, sondern nützt auch Ihnen: Er ist ein gutes Instrument, um seinen Energieverbrauch im Blick zu behalten und ein Gefühl für sein Verbrauchsverhalten zu entwickeln.
Unser Rat: Notieren Sie sich monatlich bzw. in regelmäßigen Abständen den Zählerstand und finden so heraus, wo es Einsparpotenzial gibt. |
Wer Fan von analoger Erfassung ist, kann sich seine Zählerstände auch einfach auf Papier notieren und seine Verbräuche je nach Zeitraum berechnen.
Nachdem Sie sich einen Überblick über Ihren Energieverbrauch verschafft haben, gilt es zu erkennen, ob Sie denn zu viel oder zu wenig verbrauchen. Erfahren Sie auf unseren Energiespar-Seiten, wie sich der Energieverbrauch zusammensetzt.
Es gibt analoge und digitale Stromzähler. Beide Arten können als Eintarif- bzw. Zweitarifzähler (oder auch Doppeltarifzähler) fungieren. Jedoch ist in den meisten Haushalten und Betrieben ein Eintarifzähler verbaut.
Der Stromzähler befindet sich meist im Keller Ihres Hauses. Zähler für Erdgas und Wasser finden Sie häufig in der Nähe Ihres Heizkessels. In Mehrparteienhäusern mit vielen Wohnungen ist der Zählerraum oft verschlossen und kann vom Hausmeister bei Bedarf aufgeschlossen werden.
Die Zählernummer ist immer direkt auf dem Zähler angebracht, jedoch können Sie sie auch in Ihrer Vertragsbestätigung oder der Jahresabrechnung finden.
Ihr Zählerstand wird in der Regel einmal im Jahr für die Jahresabrechnung abgelesen. Dafür schickt der Netzbetreiber geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Ihnen, die den Zählerstand vor Ort erfassen. Sollten Sie nicht zu Hause sein, hinterlassen wir eine Ablesekarte. Diese können Sie ganz einfach ausfüllen und an den Netzbetreiber zurücksenden. Wie Sie uns Ihren Zählerstand noch mitteilen können, finden Sie weiter unten im FAQ-Punkt "Wie kann ich meinen Zählerstand melden".
In größeren Wohnanlagen sorgt meist die Hausverwaltung dafür, dass der Netzbetreiber Zugang zu den Zählern hat. Die abgelesenen Daten werden dann gesammelt an uns übermittelt. Wenn sich Ihr Zähler innerhalb Ihrer Wohnung befindet, werden Sie in der Regel ebenfalls von Ihrer Hausverwaltung über den Ablesetermin informiert.
Verfügen Sie über ein intelligentes Messsystem, müssen Sie gar nicht tätig werden, die Zählerstände werden dem Netzbetreiber automatisch übermittelt.
Neben der jährlichen Ablesung benötigen wir Ihren Zählerstand, wenn Sie umziehen – sowohl beim Einzug in die neue Wohnung als auch beim Auszug aus der alten. In diesem Fall lesen Sie den Zählerstand einfach selbst ab und teilen uns diesen mit. Sofern Sie von einem anderen Stromanbieter zu uns wechseln, benötigen wir auch den Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns bei uns.
Weiterhin ist es vorteilhaft, Ihren Zählerstand bei einem Tarifwechsel zu melden. So können Sie auf Ihrer Jahresabrechnung ganz leicht nachvollziehen, ab welchem Zählerstand der neue Tarif für Sie gilt.
Es ist wichtig, den Zählerstand innerhalb des auf der Ablesekarte angegebenen Zeitraums zu melden. Nach Ablauf der Frist wird Ihr Verbrauch geschätzt, wodurch es zu ungenauen Abrechnungsergebnissen kommen kann.
Haben Sie einen analogen Zähler, z. B. den schwarzen Ferraris-Stromzähler, dann lesen Sie den aktuellen Zählerstand bis zum Komma ab, den rot eingerahmten Bereich nach dem Komma können Sie ignorieren.
Haben Sie bereits einen modernen Stromzähler mit digitalem Display, lesen Sie dort einfach den aktuellen Zählerstand ab. Achten Sie darauf, dass vorne im Display die sog. OBIS-Kennzahl* 1.8.0 steht. Ist dies nicht der Fall, können Sie mit den Tasten auf Ihrem Zähler weiter drücken, bis die OBIS Kennzahl im Display angezeigt wird. Alternativ können Sie einen Moment warten, da die Anzeige automatisch rolliert. Lesen Sie im Anschluss den nachfolgenden Zählerstand ab.
*OBIS ist die Abkürzung für "Object Identification System" und gibt an, ob es sich um den Stromverbrauch oder die Einspeisung handelt.
Werden Ihnen als OBIS Kennzahlen nur die 1.8.1 oder 1.8.2 angezeigt, haben Sie einen Doppeltarif. Dies ist oft der Fall, wenn Sie über eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung verfügen. In diesem Fall müssen Sie uns beide Zählerstände melden.
Bei einem Zähler mit zwei Tarifen wird der Tag- und Nachtverbrauch getrennt erfasst. Den Tagesstrombedarf kennen Sie auch als Hochtarif (HT), dieser wird mit der OBIS 1.8.1 angezeigt. Der Nachtstromverbrauch wird als Niedertarif (NT) bezeichnet und ist durch die OBIS 1.8.2 dargestellt.
OBIS-Kennziffer* | Bedeutung | |
1.8.0 | Stromverbrauch bei einem Eintarifzähler | |
1.8.1 | Tagstromverbrauch bei einem Doppeltarifzähler | Hochtarif (HT) Mo. - So. von 06:00 – 22:00 Uhr |
1.8.2 | Nachtstromverbrauch bei einem Doppeltarifzähler | Niedertarif (NT) Mo. – Fr. von 22:00 – 06:00 Uhr des folgenden Tages Sa. von 13:00 – 24:00 Uhr So. und Feiertage von 00:00 – 06:00 Uhr des folgenden Tages |
2.8.0 | Zählwerk für Stromeinspeiser |
*OBIS ist die Abkürzung für "Object Identification System" und gibt an, ob es sich um den Stromverbrauch oder die Einspeisung handelt.
Den Gaszähler erkennen Sie daran, dass dieser den Verbrauch in Kubikmetern (m3) anzeigt. Lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach ohne die Nachkommastellen vom Display, bzw. bei einem analogen Gerät, vom rollierenden Zählwerk ab.
Den Zählerstand für Wasser müssen Sie melden, sofern Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind. In Mehrparteienhäusern übernimmt dies auch oft die Hausverwaltung. Der individuelle Verbrauch wird dann in der Regel von der Hausverwaltung auf die einzelnen Parteien im Haus verteilt und mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Die Zählernummer Ihres Wasserzählers steht meistens im oberen Bereich der Wasseruhr und ist als "WZ.-Nr." gekennzeichnet.
Teilen Sie uns nur die vollen Kubikmeter mit. Sofern auf Ihrem Zähler Kommastellen angezeigt werden, sind diese entweder farblich anders dargestellt oder eben per Komma getrennt. Die Werte, die Sie an den kleinen Anzeige-Kästchen am Heizkörper ablesen können, müssen Sie uns nicht melden. Der Verbrauch wird über den Wasserzähler erfasst und in der Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter abgerechnet.
Der Fern- oder Nahwärmezähler befindet sich in Einfamilienhäusern meist im Hausanschlussraum. In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizung ist er ebenfalls in der Nähe des Hausanschlusses zu finden.
Auf dem Zähler gibt es in der Regel eine Taste neben dem Display, mit der Sie durch die Anzeigen blättern können. Drücken Sie so lange, bis „kWh“ erscheint. Dieser Wert zeigt Ihren Wärmeverbrauch in Kilowattstunden an. Bitte melden Sie uns diesen Zählerstand ohne Nachkommastellen.
Die Zählernummer finden Sie direkt auf dem Gerät, meist in der Nähe des Barcodes.
Um uns Ihren Zählerstand mitzuteilen, nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:
Telefonisch - 24/7 erreichbar
Wählen Sie einfach 0941 601-3610 und folgen Sie den Anleitungen. Ohne Wartezeit und jederzeit erreichbar.
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Im Kundenportal meine.REWAG
Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über das Kundenportal meine.REWAG melden. Sie benötigen hier lediglich Ihre Login-Daten.
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Sie erfasst Ihren Zählerstand und hilft Ihnen bei weiteren Fragen rund um Ihren Zähler.
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Der Hinweis auf einen unplausiblen Zählerstand erscheint, wenn Ihr eingetragener Verbrauch stark vom letzten Zählerstand abweicht, egal ob er viel höher oder niedriger ist.
Überlegen Sie, ob seit der letzten Ablesung etwas Besonderes passiert ist:
Wenn einer dieser Punkte zutrifft, ist Ihr gemeldeter Zählerstand trotz der Abweichung wahrscheinlich korrekt und Sie können diesen ohne Korrektur absenden.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice über das Kontaktformular oder per Mail an kundenservice@rewag.de. Am besten senden Sie uns gleich einen Nachweis Ihres aktuellen Zählerstands zum Beispiel als Foto oder bei einem Umzug das Übergabeprotokoll – wichtig ist hier außerdem das Ablesedatum. Damit wir Sie korrekt identifizieren können, nennen Sie uns zudem Ihre Vertragskontonummer oder die Zählernummer.
Der eingespeiste Strom muss direkt an den Netzbetreiber gemeldet werden, da dieser gesetzlich für den Betrieb und die Verwaltung des Stromnetzes zuständig ist. Hier sind die Hauptgründe:
Kurz gesagt: Der Netzbetreiber ist Ihr direkter Ansprechpartner für alles, was mit der Einspeisung ins Stromnetz zu tun hat, da er die Netzverwaltung und Vergütungszahlungen übernimmt.