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Nahwärme entsteht in Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Biomasseheizwerken unter Einsatz von besonders umweltschonenden Verfahren. Die im Heizkraftwerk produzierte Wärme wird anschließend als Heizwasser in die Häuser der näheren Umgebung transportiert. Nahwärme dient zum Betrieb von Heizungen und zur Erzeugung von Warmwasser.
REWAG-Nahwärme ist eine sehr wirtschaftliche Form der Wärmeversorgung. Anstelle der Kosten und des regelmäßigen Aufwandes für eine eigene Heizungsanlage ist das Gebäude mit einer wartungsarmen Nahwärme-Übergabestation ausgestattet. Sie profitieren von transparenten, günstigen Wärmepreise und geringen Preisschwankungen im Vergleich zur einer anderen Wärmelösung. Darüber hinaus reduziert Nahwärme die CO2-Emissionen des versorgten Gebäudes und bietet eine sehr hohe Versorgungssicherheit. Letztlich ist es aber vor allem auch eine Steigerung des Wohnkomforts und der gefühlten Sicherheit, zu wissen, dass weder eine Heizungsanlage direkt im Haus in Betrieb ist, noch Brennstoffe vor Ort gelagert werden.
REWAG-Nahwärme gelangt mittels Heizwasser über ein gut gedämmtes Leitungssystem in Ihr Haus. Nachdem die Wärme verbraucht wurde, wird das abgekühlte Wasser mittels separaten Leitungen wieder zurück in das Heizhaus befördert, wo es erneut erwärmt wird. Um die Nahwärme zur Energieversorgung nutzen zu können, muss Ihr Haus mit einem Nahwärmeanschluss sowie einer Nahwärme-Übergabestation ausgestattet werden. Die Übergabestation bildet die Schnittstelle zwischen Ihrem Gebäude und dem Nahwärmenetz und ist platzsparend, geräuscharm und verursacht keinerlei Schmutz oder Abgase.
Wir haben folgende Nahwärmegebiete mit entsprechendem Primärenergiefaktor.
Die jeweiligen Bescheinigungen zu dem Primärenergiefaktor und zur energetischen Bewertung sind als Dokumente hinterlegt:
Der Primärenergiefaktor bestimmt die energetische Güte der Energiebereitstellung aus Nahwärme und gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und abgegebener Nahwärme.
Barbing | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,23 nach GEG |
Brandlberg | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,24 nach GEG |
Burgweinting | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,24 nach GEG |
Chamer Straße / Pommernstraße | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,26 nach GEG |
Dörnberg | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,24 nach GEG |
Marina Quartier | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,25 nach GEG |
Maxhütte | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,59 |
Mintraching | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,22 nach GEG |
Neutraubling | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,27 nach GEG |
Otto-Hahn-Straße | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,50 |
Pielenhofen | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,53 nach GEG |
Viehhausen | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,45 nach GEG |
Westbad | Bescheinigung Preisblatt | fPFW = 0,26 nach GEG |
Barbing | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Brandlberg | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Burgweinting | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Chamer Straße / Pommernstraße | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Dörnberg | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Marina Quartier | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Maxhütte | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Mintraching | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Neutraubling | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Otto-Hahn-Straße | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Pielenhofen | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Viehhausen | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Westbad | Q3/2024 Q2/2024 Q1/2024 Q4/2023 |
Hier sehen Sie die Kennzahlen über den prozentualen Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien des Nahwärmenetzes, den Wärmeverlusten in unseren Nahwärmegebieten sowie den CO2 Emissionswerten.
Die Erstvertragslaufzeit eines Wärmeliefervertrags beträgt 10 Jahre und verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, sofern nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
Die Strompreise werden vermutlich in den nächsten Jahren weiter ansteigen, da Steuern, Abgaben und Umlagen derzeit mehr als 50 % des Strompreises ausmachen. Bei der Nahwärme verhält sich der Preis stabiler. Er besteht zum größten Teil aus einem Grundpreis, der nicht von den Faktoren am Energiemarkt abhängig ist. Fallen bei der Wärmepumpe Reparaturen an, trägt die Kosten alleine der Eigentümer. Bei der Nahwärme ist die REWAG für eine reibungslose Nahwärmeversorgung verantwortlich und der Kunde nur für seine Übergabestation im Haus.
Ja, es ist möglich das Gebäude zusätzlich mit einem anderen Heizungssystem zu erwärmen. Auch bei der Brauchwassererwärmung kann ein Brauchwasserspeicher mit entsprechenden Anschlüssen eingebaut werden, um das Wasser zum Beispiel mit Solarthermie zu erwärmen.
Der Preis setzt sich aus Grund-, Arbeits- und Messpreis zusammen. Für die Messeinrichtung und die Abrechnung der Wärmelieferung wird der Messpreis berechnet, der je nach Vertragsmodell im Grundpreis enthalten ist oder getrennt ausgewiesen wird. Gerne führen wir für Sie eine individuelle Kostenschätzung durch.
Wir sind an die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Nahwärme (AVBFernwärmeV) gebunden. Hierin wird genau geregelt, wie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Nahwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse am Wärmemarkt im Nahwärmepreis zu berücksichtigen sind.
Die Anschlusskosten sind von Anschlusslänge, der Beschaffenheit des Bodens und von der Bodenoberfläche abhängig. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot zu den Anschlusskosten.
Ein individuelles Angebot können Sie direkt bei Ihrem Heizungsinstallateur erfragen. Die Kosten sind wesentlich günstiger als der Kauf einer konventionellen Heizungsanlage.
Über den AP werden vorwiegend die mit der Wärmerzeugung und -verteilung verbundenen variablen Kosten abgedeckt.
Über den EP werden die Kosten aus der Beschaffung von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz abgedeckt, umgangssprachlich CO2-Preis bezeichnet.
Über den GUP werden die Kosten aus den Umlagen für die jederzeitige Bereitstellung von Gaskapazitäten über das öffentliche, leitungsgebundene Erdgasverteilnetz gedeckt.
Der GP wird als Produkt der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung in kW, dem Grundpreis in Euro/kW/Jahr und Zeitablauf pro Jahr ermittelt.
Der GP wird alternativ auch als Produkt des Grundpreises in Euro/Jahr und Zeitablauf pro Jahr im Vertrag vereinbart.
Die Wärmeverträge sind oft langfristig, da die Investitionen des Versorgers über den Preis umgelegt werden. Eine kurze Laufzeit würde entsprechend höhere Preise bedeuten. Aber auch die Entscheidung für eine Öl- oder Gasheizung wird man nicht jedes Jahr verändern, da ein entsprechender Umbau auch mit Kosten verbunden ist.
Um dies zu verhindern hat der Gesetzgeber klare Regeln vorgeschrieben, wie die Preise anzupassen sind. Beim Abschluss eines langfristigen Vertrages – bei Wärme sind zehn Jahre Vertragslaufzeit durchaus üblich - kann keine Partei voraussehen, wie sich die Kosten und Preise oder die politischen Rahmenbedingungen über diesen langen Zeitraum entwickeln. Deshalb ist es notwendig, die Preise von Zeit zu Zeit anzupassen.
Der Gesetzgeber schreibt hier keine einheitlichen Regelungen vor. Der Zeitraum oder der Stichtag der Anpassung wird im Vertrag genannt. Die Verbrauchspreise ändern sich wegen der hohen Volatilität der Brennstoffeinsatzkosten zumeist quartalsweise, die Grundpreise wegen einer tendenziell eher gemäßigten Kostenentwicklung meist nur einmal jährlich. Eine Anpassung der Preise folgt klaren mathematischen Regeln. Sie muss zwingend nach unten und oben erfolgen.
Für eine zukünftige Anpassung der Preise ist es notwendig, die Vertragsbasis zu fixieren. Als faire Partner nennt man hier vom Kunden überprüfbare Basiswerte, die der Kalkulation zu Grunde liegen. Die Nennung dient der Transparenz der Preisbildung und ist die Basis für künftige Preisanpassungen.
Die Entwicklung des Lohnindexes ist einfach nachzuvollziehen. Er hängt von den Tarifverhandlungen ab und wird ausführlich auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Auf den „Investitionsgüterindex“ des Statistischen Bundesamtes greifen sehr viele Unternehmen zurück. Dies hat unterschiedliche Gründe: Dieser Index spiegelt einerseits die Entwicklung der Preise auf industriellem Sektor aus unabhängiger Sicht wieder und ist andererseits von jedem Kunden problemlos einzusehen. Darüber hinaus schützt die Anwendung eines gesamtgesellschaftlichen Index den Endkunden vor den Auswirkungen von „schlechtem“ Wirtschaften des Versorgers.
Die Einbeziehung dieses Brennstoffes als Änderungselement in den Wärmepreisen ist nur dann zulässig, wenn in der Vertragsbeziehung des Wärmeversorgers mit Brennstoff-Vorlieferanten auch eine solche Preisbindung vorliegt. Am Erdgasmarkt ist die Preisbindung an Heizöl inzwischen praktisch komplett verschwunden. Bei Verträgen mit Biomethan- oder Kläranlagengas-Produzenten ist diese aber noch immer Standard. Das Änderungselement „Heizölpreisnotierungen“ ist dann ein realer Kostenbestanteil der Wärmeerzeugung. Das Vorhandensein eines solchen Heizölelementes in der Arbeitspreisformel ist also ein Indiz dafür, dass die Wärme - zumindest in Teilen - aus solchen erneuerbaren Gasen erzeugt wird.
Auch hier gilt, dass die Nachvollziehbarkeit für den Kunden gegeben sein muss. Sinnvoll ist es daher, vom Statischen Bundesamt veröffentlichte objektive Entwicklungen zu berücksichtigen. Dies schützt auch den Versorger vor der Veröffentlichung sensibler Daten aus den Bezugsverträgen mit Vorlieferanten, die der Geheimhaltungsverpflichtung der Vertragsparteien unterliegen.
Der Gesetzgeber verpflichtet das Versorgungsunternehmen, die eigenen Kosten und den Wärmemarkt "angemessen" zu berücksichtigen. Die Höhe der Anteile wird nicht vorgeschrieben. Eine ständige Änderung der Anteile würde eine ständige Änderung des abgeschlossenen Vertrages bedeuten, was weder im Interesse der Kunden noch des Versorgers ist. Erforderlich ist eine Anpassung der Preisformel jedoch zwingend dann, wenn sich die Erzeugungstechnologie oder der eingesetzte Brennstoffmix dauerhaft und wesentlich ändert.