Geschäftskunden

REWAG Nahwärme
Die effiziente Wärmelösung für Ihr Zuhause.

Nahwärme entsteht in Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Biomasseheizwerken unter Einsatz von besonders umweltschonenden Verfahren. Die im Heizkraftwerk produzierte Wärme wird anschließend als Heizwasser in die Häuser der näheren Umgebung transportiert. Nahwärme dient zum Betrieb von Heizungen und zur Erzeugung von Warmwasser.

Vorteile der Wärmeversorgung
mit Nahwärme.

REWAG-Nahwärme ist eine sehr wirtschaftliche Form der Wärmeversorgung. Anstelle der Kosten und des regelmäßigen Aufwandes für eine eigene Heizungsanlage ist das Gebäude mit einer wartungsarmen Nahwärme-Übergabestation ausgestattet. Sie profitieren von transparenten, günstigen Wärmepreise und geringen Preisschwankungen im Vergleich zur einer anderen Wärmelösung. Darüber hinaus reduziert Nahwärme die CO2-Emissionen des versorgten Gebäudes und bietet eine sehr hohe Versorgungssicherheit. Letztlich ist es aber vor allem auch eine Steigerung des Wohnkomforts und der gefühlten Sicherheit, zu wissen, dass weder eine Heizungsanlage direkt im Haus in Betrieb ist, noch Brennstoffe vor Ort gelagert werden.

Ihre Kostenvorteile

  • Finanzierung sowie Betriebs- und Wartungsaufwand für Heizkessel und Schornstein entfallen
  • Keine Finanzierung von Brennstoff
  • Niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht günstige KfW-Förderkredite und bedeutet hohe Nachhaltigkeit
  • Günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vollkostenvergleich

Ihre Technikvorteile

  • Optimaler Anlagewirkungsgrad durch neuste Technik mit hoher Versorgungssicherheit
  • Kein Umwandlungsverlust durch fertig gelieferte Wärme
  • Optimale Betriebsführung der Energiezentrale, zukunftsoffen und flexibel

Ihre Komfortvorteile

  • Raumgewinnung aufgrund geringem Platzbedarf der notwendigen Technik
  • Ganzjährige Belieferung ohne Organisationsaufwand
  • Sehr hohe Versorgungssicherheit

Ihre regionalen Vorteile

  • Umweltschonende Wärme aus der Region
  • Hohe CO2-Reduktion durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien
  • Geringere Importabhängigkeit von Energieträgern
  • Ansprechpartner vor Ort

So kommt die Nahwärme
in Ihr Zuhause

REWAG-Nahwärme gelangt mittels Heizwasser über ein gut gedämmtes Leitungssystem in Ihr Haus. Nachdem die Wärme verbraucht wurde, wird das abgekühlte Wasser mittels separaten Leitungen wieder zurück in das Heizhaus befördert, wo es erneut erwärmt wird. Um die Nahwärme zur Energieversorgung nutzen zu können, muss Ihr Haus mit einem Nahwärmeanschluss sowie einer Nahwärme-Übergabestation ausgestattet werden. Die Übergabestation bildet die Schnittstelle zwischen Ihrem Gebäude und dem Nahwärmenetz und ist platzsparend, geräuscharm und verursacht keinerlei Schmutz oder Abgase.

 

Unsere Nahwärmegebiete

 
Wir haben folgende Nahwärmegebiete mit entsprechendem Primärenergiefaktor.
Die jeweiligen Bescheinigungen zu dem Primärenergiefaktor und zur energetischen Bewertung sind als Dokumente hinterlegt:

Der Primärenergiefaktor bestimmt die energetische Güte der Energiebereitstellung aus Nahwärme und gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und abgegebener Nahwärme.
 

BarbingBescheinigung PreisblattfPFW = 0,23 nach GEG 
BrandlbergBescheinigung PreisblattfPFW = 0,24 nach GEG
BurgweintingBescheinigung PreisblattfPFW = 0,24 nach GEG
Chamer Straße / PommernstraßeBescheinigung PreisblattfPFW = 0,26 nach GEG
DörnbergBescheinigung PreisblattfPFW = 0,24 nach GEG
Marina QuartierBescheinigung PreisblattfPFW = 0,25 nach GEG
MaxhütteBescheinigung PreisblattfPFW = 0,59
MintrachingBescheinigung PreisblattfPFW = 0,22 nach GEG
NeutraublingBescheinigung PreisblattfPFW = 0,27 nach GEG
Otto-Hahn-StraßeBescheinigung PreisblattfPFW = 0,50
PielenhofenBescheinigung PreisblattfPFW = 0,53 nach GEG
ViehhausenBescheinigung PreisblattfPFW = 0,45 nach GEG
WestbadBescheinigung PreisblattfPFW = 0,26 nach GEG

Archiv

Kennzahlen
in den Nahwärmenetzen

Hier sehen Sie die Kennzahlen über den prozentualen Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien des Nahwärmenetzes, den Wärmeverlusten in unseren Nahwärmegebieten sowie den CO2 Emissionswerten.

Zu den Kennzahlen

Barbing

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Innerer Westen / Dörnberg

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Mintraching

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Neutraubling

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Pielenhofen

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Viehhausen

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FAQs - Fragen & Antworten
rund um Nahwärme

1. Wie lange ist die Vertragslaufzeit und was passiert danach?

Die Erstvertragslaufzeit eines Wärmeliefervertrags beträgt 10 Jahre und verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, sofern nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

2. Welche Vorteile bietet die Nahwärme im Vergleich zu einer Wärmepumpe?

Die Strompreise werden vermutlich in den nächsten Jahren weiter ansteigen, da Steuern, Abgaben und Umlagen derzeit mehr als 50 % des Strompreises ausmachen. Bei der Nahwärme verhält sich der Preis stabiler. Er besteht zum größten Teil aus einem Grundpreis, der nicht von den Faktoren am Energiemarkt abhängig ist. Fallen bei der Wärmepumpe Reparaturen an, trägt die Kosten alleine der Eigentümer. Bei der Nahwärme ist die REWAG für eine reibungslose Nahwärmeversorgung verantwortlich und der Kunde nur für seine Übergabestation im Haus.

3. Kann Nahwärme mit anderen Heizungssystemen (z. B. Holzofen, Solarthermie) kombiniert werden?

Ja, es ist möglich das Gebäude zusätzlich mit einem anderen Heizungssystem zu erwärmen. Auch bei der Brauchwassererwärmung kann ein Brauchwasserspeicher mit entsprechenden Anschlüssen eingebaut werden, um das Wasser zum Beispiel mit Solarthermie zu erwärmen.

4. Wie viel kostet das Heizen mit REWAG-Nahwärme?

Der Preis setzt sich aus Grund-, Arbeits- und Messpreis zusammen. Für die Messeinrichtung und die Abrechnung der Wärmelieferung wird der Messpreis berechnet, der je nach Vertragsmodell im Grundpreis enthalten ist oder getrennt ausgewiesen wird. Gerne führen wir für Sie eine individuelle Kostenschätzung durch.

5. Wie berechnet sich der Nahwärmepreis?

Wir sind an die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Nahwärme (AVBFernwärmeV) gebunden. Hierin wird genau geregelt, wie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Nahwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse am Wärmemarkt im Nahwärmepreis zu berücksichtigen sind.

6. Wie viel kostet ein Nahwärmeanschluss?

Die Anschlusskosten sind von Anschlusslänge, der Beschaffenheit des Bodens und von der Bodenoberfläche abhängig. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot zu den Anschlusskosten.

7. Wie viel kostet eine Nahwärme-Übergabestation?

Ein individuelles Angebot können Sie direkt bei Ihrem Heizungsinstallateur erfragen. Die Kosten sind wesentlich günstiger als der Kauf einer konventionellen Heizungsanlage.

Allgemeines zur Bildung und Änderung
von Wärmepreisen

Bei langfristigen Verträgen ist es nur schwer möglich, die zukünftige MarktentwickIung auf Beschaffungs- und Absatzseite zu prognostizieren. Die immer schneller voranschreitende Globalisierung der Wirtschaft und die enge Abhängigkeit der nationalen Wirtschaft von den Weltmärkten verstärken diesen Effekt.

Der Versuch eines Wärmelieferanten, alle Wirkungsmechanismen zu berücksichtigen und in einen - für die Laufzeit stabilen - Preis zu kalkulieren, ist zum Scheitern verurteilt, da kein Kunde diesen akzeptieren würde. 
Vielmehr besteht der Wunsch, die Preise den jeweiligen Marktentwicklungen anzupassen. Die Lösung des Problems scheint sehr einfach und ist doch vielschichtig. Die Preise werden den aktuellen Kostenentwicklungen angepasst! Doch was sind „aktuelle Kostenentwicklungen”? Die beim Lieferanten? Bezahlt der Kunde da womöglich zu viel, weil kein Interesse an sparsamer Erzeugung besteht, wenn alle Kosten weitergegeben werden können? Und aus Sicht des Lieferanten werden Maßnahmen nicht belohnt, wenn man besser und kostengünstiger produziert als der Durchschnitt. 

Dies wiederum würde zu einer verlangsamten Entwicklung im technologischen Fortschritt führen. Die Preisanpassungen müssen also Mechanismen folgen, die einerseits den regionalen Markt abbilden und andererseits der Kostenentwicklung beim Lieferanten Rechnung tragen, allerdings nur, soweit es dem allgemeinen Trend (Vergleichsmarkt) entspricht. Dazu sollen sie einfach, verständlich und nachvollziehbar sein. 
Mit der Neukalkulation der Wärmepreise und Preisänderungsklauseln zum Jahresbeginn 2023 trägt die REWAG diesen Anforderungen angemessen Rechnung.


Die Wärmeversorgung der REWAG steht im Wärmemarkt mit allen anderen Energieträgern im Wettbewerb. Zur mittel- bis langfristigen Sicherung der Existenz und Behauptung auf dem Wärmemarkt müssen die Erlöse aber dennoch zumindest die Grenzkosten decken und mittelfristig auch die  Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinnes ermöglichen. Daher orientieren sich die Wärmepreissysteme der REWAG im ersten Ansatz an der Kostensituation.
 

Die Zusammensetzung der Wärmelieferungskosten

Arbeitsentgelt (in Cent je kWh)

Das Arbeitsentgelt wird als Produkt von der an der Messeinrichtung erfassten Wärmverbrauchsmengen und dem AP, EP und GUP ermittelt.

 

AP | Arbeitspreis (in Cent je kWh)

Über den AP werden vorwiegend die mit der Wärmerzeugung und -verteilung verbundenen variablen Kosten abgedeckt. 

EP | Emissionspreis (in Cent je kWh)

Über den EP werden die Kosten aus der Beschaffung von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz abgedeckt, umgangssprachlich CO2-Preis bezeichnet.

GUP | Gasumlagenpreis (in Cent je kWh)

Über den GUP werden die Kosten aus den Umlagen für die jederzeitige Bereitstellung von Gaskapazitäten über das öffentliche, leitungsgebundene Erdgasverteilnetz gedeckt.

Grundentgelt (in Euro pro Jahr)

Dieser Preisbestandteil dient in erster Linie zur Abdeckung der mit der Wärmeversorgung verbundenen Fixkosten. Die Kosten entstehen aus den Aufbau und der Aufrechterhaltung der Erzeugungskapazitäten und der Verteilungsanlagen. Die Form der GP-Variante (in €//kW/Jahr oder €/Jahr) hängt wesentlich davon ab, ob für die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen beim Wärme-Leistungsbedarf des Kunden zu erwarten sind.

GP | Grundpreis (in Euro pro kW pro Jahr)

Der GP wird als Produkt der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung in kW, dem Grundpreis in Euro/kW/Jahr und Zeitablauf pro Jahr ermittelt.

GP | Grundpreis (in Euro pro Jahr)

Der GP wird alternativ auch als Produkt des Grundpreises in Euro/Jahr und Zeitablauf pro Jahr im Vertrag vereinbart.

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FAQs - Fragen & Antworten
zu Wärmelieferverträgen und Preisen

Bei Strom und Gas kann ich jederzeit den Anbieter wechseln. Warum ist das bei der Wärmeversorgung nicht so?

Die Wärmeverträge sind oft langfristig, da die Investitionen des Versorgers über den Preis umgelegt werden. Eine kurze Laufzeit würde entsprechend höhere Preise bedeuten. Aber auch die Entscheidung für eine Öl- oder Gasheizung wird man nicht jedes Jahr verändern, da ein entsprechender Umbau auch mit Kosten verbunden ist.

Bin ich bei den Preisen nicht der Willkür des Versorgungsunternehmens ausgeliefert?

Um dies zu verhindern hat der Gesetzgeber klare Regeln vorgeschrieben, wie die Preise anzupassen sind. Beim Abschluss eines langfristigen Vertrages – bei Wärme sind zehn Jahre Vertragslaufzeit durchaus üblich - kann keine Partei voraussehen, wie sich die Kosten und Preise oder die politischen Rahmenbedingungen über diesen langen Zeitraum entwickeln. Deshalb ist es notwendig, die Preise von Zeit zu Zeit anzupassen.

Gibt es hier festgelegte Regeln, wann und wie oft die Preise anzupassen sind?

Der Gesetzgeber schreibt hier keine einheitlichen Regelungen vor. Der Zeitraum oder der Stichtag der Anpassung wird im Vertrag genannt. Die Verbrauchspreise ändern sich wegen der hohen Volatilität der Brennstoffeinsatzkosten zumeist quartalsweise, die Grundpreise wegen einer tendenziell eher gemäßigten Kostenentwicklung meist nur einmal jährlich. Eine Anpassung der Preise folgt klaren mathematischen Regeln. Sie muss zwingend nach unten und oben erfolgen.

In meinem Wärmeversorgungsvertrag werden neben den Preisen für die Wärme auch Preise für Erdgas, Heizöl, Lohn usw. genannt. Wozu ist das notwendig?

Für eine zukünftige Anpassung der Preise ist es notwendig, die Vertragsbasis zu fixieren. Als faire Partner nennt man hier vom Kunden überprüfbare Basiswerte, die der Kalkulation zu Grunde liegen. Die Nennung dient der Transparenz der Preisbildung und ist die Basis für künftige Preisanpassungen.

Der Grund-/Leistungspreis orientiert sich an der Entwicklung des "Lohnindex" und eines "Investitionsgüterindex". Was haben diese mit den Kosten meines Wärmelieferanten zu tun?

Die Entwicklung des Lohnindexes ist einfach nachzuvollziehen. Er hängt von den Tarifverhandlungen ab und wird ausführlich auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Auf den „Investitionsgüterindex“ des Statistischen Bundesamtes greifen sehr viele Unternehmen zurück. Dies hat unterschiedliche Gründe: Dieser Index spiegelt einerseits die Entwicklung der Preise auf industriellem Sektor aus unabhängiger Sicht wieder und ist andererseits von jedem Kunden problemlos einzusehen. Darüber hinaus schützt die Anwendung eines gesamtgesellschaftlichen Index den Endkunden vor den Auswirkungen von „schlechtem“ Wirtschaften des Versorgers.

Im Arbeitspreis taucht in meinem Wärmeliefervertrag ein Brennstoff als Änderungselement Heizöl (HEL) auf, der von meinem Versorger gar nicht eingesetzt wird. Das ist nicht nachvollziehbar! Wo bleibt da die Übersichtlichkeit?

Die Einbeziehung dieses Brennstoffes als Änderungselement in den Wärmepreisen ist nur dann zulässig, wenn in der Vertragsbeziehung des Wärmeversorgers mit Brennstoff-Vorlieferanten auch eine solche Preisbindung vorliegt. Am Erdgasmarkt ist die Preisbindung an Heizöl inzwischen praktisch komplett verschwunden. Bei Verträgen mit Biomethan- oder Kläranlagengas-Produzenten ist diese aber noch immer Standard. Das Änderungselement „Heizölpreisnotierungen“ ist dann ein realer Kostenbestanteil der Wärmeerzeugung. Das Vorhandensein eines solchen Heizölelementes in der Arbeitspreisformel ist also ein Indiz dafür, dass die Wärme - zumindest in Teilen -  aus solchen erneuerbaren Gasen erzeugt wird.

Ja, aber in der Formel werden keine Bezugskosten des Versorgers, sondern statistische Indizes herangezogen?

Auch hier gilt, dass die Nachvollziehbarkeit für den Kunden gegeben sein muss. Sinnvoll ist es daher, vom Statischen Bundesamt veröffentlichte objektive Entwicklungen zu berücksichtigen. Dies schützt auch den Versorger vor der Veröffentlichung sensibler Daten aus den Bezugsverträgen mit Vorlieferanten, die der Geheimhaltungsverpflichtung der Vertragsparteien unterliegen.

Der Anteil der eingesetzten Brennstoffe ändert sich ja von Jahr zu Jahr. Müssen da nicht die prozentualen Anteile angepasst werden? Und wer schreibt die Anteile eigentlich vor?

Der Gesetzgeber verpflichtet das Versorgungsunternehmen, die eigenen Kosten und den Wärmemarkt "angemessen" zu berücksichtigen. Die Höhe der Anteile wird nicht vorgeschrieben. Eine ständige Änderung der Anteile würde eine ständige Änderung des abgeschlossenen Vertrages bedeuten, was weder im Interesse der Kunden noch des Versorgers ist. Erforderlich ist eine Anpassung der Preisformel jedoch zwingend dann, wenn sich die Erzeugungstechnologie oder der eingesetzte Brennstoffmix dauerhaft und wesentlich ändert.

Sie wünschen eine Kontaktaufnahme zu Wärmethemen?

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