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Als Kunde zahlen Sie monatlich einen festgelegten Betrag. Diesen Betrag nennt man Abschlag und ist eine Anzahlung für den Energie- und Wasserverbrauch. Dieser berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Verbrauch und den aktuellen Energiekosten. Da Ihr Verbrauch über das Jahr hinweg sehr variieren kann, ist der Abschlag ein Durchschnittswert für Ihre Jahresverbrauchskosten.
Einmal jährlich prüfen wir, wieviel Geld Sie bezahlt und wieviel Energie Sie tatsächlich verbraucht haben. Mit der Jahresabrechnung, die Sie von uns bekommen, wird der 12. Abschlag fällig und gleichzeitig Ihr tatsächlicher Verbrauch des vergangenen Jahres berücksichtigt. Ist dieser höher als ursprünglich angenommen, werden diese Mehrkosten zur Abschlagshöhe hinzugerechnet. Sie erhalten eine Nachzahlung. Ist Ihr Verbrauch niedriger als erwartet wird dieser abgezogen und Sie erhalten eine Gutschrift.
Die Abschlagshöhe und die Fälligkeiten teilen wir Ihnen mit der Vertragsbestätigung oder der Jahresabrechnung mit. Ihren aktuellen Abschlag finden Sie jederzeit in unserem Kundenportal meine.REWAG > Mein Abschlag.
Nicht immer ist ein höherer Verbrauch der Grund für eine Nachzahlung. Steigende Energiepreise, wie wir sie in der momentanen Marktlage vorfinden, können ebenfalls dazu führen.
Um Nachzahlungen im besten Fall zu verhindern oder zumindest etwas abzumildern, sollten Sie jetzt prüfen, ob der monatliche Abschlag Ihre tatsächlichen Energiekosten deckt, oder ob Sie Ihren Abschlag eventuell anpassen müssen.
Voraussichtlicher Jahresverbrauch 2.500 kWh | x | Arbeitspreis (brutto) 0,2551 €/kWh | + | Grundpreis pro Jahr (brutto) 111,75 € | = | Voraussichtliche Kosten pro Jahr 749,50 € |
Voraussichtliche Kosten pro Jahr 749,50 € | / | Abschläge pro Jahr 12 | = | Monatlicher Abschlag 62,50 € |
* Bei der Rechnung und den verwendeten Preisbestandteilen handelt es sich um ein Beispiel. Die tatsächlichen Werte können davon abweichen.
Nachzahlungen vermeiden. Sie möchten eine Nachzahlung gering halten oder generell vermeiden. | |
Personenanzahl verändert sich. Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen verändert sich. | |
Wohnfläche verändert sich. Die Wohnfläche ändert sich, z. B. durch Ausbau des Dachgeschosses. | |
Verbrauchsverhalten verändert sich. Ihr Verbrauchsverhalten hat sich geändert, z. B. durch neue Haushaltsgeräte, Arbeiten im Homeoffice, Pool. |
Heizart verändert sich. Die Heizart hat sich nach einer Sanierung geändert, z. B. Stromheizung, Boiler für Warmwasser. | |
Wohnung ändert sich. | |
Preise ändern sich. Durch Veränderung der Preise, z. B. durch den Wegfall einer Umlage oder Erhöhung der Preise können sich Ihre Energiekosten verändern. |
Ihren aktuellen Abschlag können Sie jederzeit ganz bequem online im Kundenportal meine.REWAG einsehen und anpassen.
Wichtig: Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft. Daher ist eine Änderung in beliebiger Höhe nicht möglich.
Die Änderung Ihrer Abschlagshöhe greift nur bis zur nächsten Jahresabrechnung. Auf Basis der dort ermittelten Zahlen wird Ihr Abschlag wieder neu berechnet und entsprechend angepasst.
Abschlag erhöhen
Damit vermeiden Sie ein böses Erwachen nach der nächsten Jahresabrechnung.
Energiesparen
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Strommessgerät ausleihen
Stromfresser finden und die Stromkosten dauerhaft senken.
Der Abschlag berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Verbrauch für Energie- und Wasserlieferungen und den aktuellen Energiekosten. Für die Hochrechnung legen wird den Verbrauch des vergangenen Jahres zugrunde.
Von den Gesamtkosten werden die bereits bezahlten Abschläge abgezogen. Stimmt Ihr tatsächlicher mit dem geschätzten Verbrauch überein, verbleibt ein Restbetrag in Höhe der bisherigen Abschlagszahlung. War der tatsächliche Verbrauch höher als der für die Abschläge zugrunde gelegte Verbrauch, kann Ihre Rechnung neben der 12. Abschlagszahlung eine Nachzahlung enthalten. Haben Sie weit weniger verbraucht als ursprünglich geschätzt, erhalten Sie von uns Geld zurück.
Mit der Jahresabrechnung wird die 12. Abschlagszahlung fällig und das abgelaufene Verbrauchsjahr abgerechnet. Dies geschieht, indem Ihre Zählerstände ermittelt werden und auf Basis des nun vorliegenden tatsächlichen Verbrauchs Ihre tatsächlichen Jahreskosten berechnet werden.
Von diesen werden Ihre bis zur Rechnungsstellung bezahlten Abschläge abgezogen. Stimmt nun Ihr tatsächlicher mit dem geschätzten Verbrauch überein und haben Sie bis dahin 11 Abschläge bezahlt, verbleibt ein noch zu bezahlender Restbetrag in Höhe des 12. Abschlags. War der tatsächliche Verbrauch höher als der für die Abschläge zugrunde gelegte Verbrauch, kann Ihre Rechnung neben der 12. Abschlagszahlung eine Nachzahlung enthalten.
Betrag in Höhe des 12. Abschlags + Nachzahlung bei höherem Verbrauch = Abschlag inkl. Nachzahlung
Mit der Jahresabrechnung wird die 12. Abschlagszahlung fällig und das abgelaufene Verbrauchsjahr abgerechnet. Dies geschieht, indem Ihre Zählerstände ermittelt werden und auf Basis des nun vorliegenden tatsächlichen Verbrauchs Ihre tatsächlichen Jahreskosten berechnet werden.
Von diesen werden Ihre bis zur Rechnungsstellung bezahlten Abschläge abgezogen. Stimmt nun Ihr tatsächlicher mit dem geschätzten Verbrauch überein und haben Sie bis dahin 11 Abschläge bezahlt, verbleibt ein noch zu bezahlender Restbetrag in Höhe des 12. Abschlags. Haben Sie weit weniger verbraucht als ursprünglich geschätzt, erhalten Sie von uns eine Gutschrift.
Betrag in Höhe des 12. Abschlags - Gutschrift bei niedrigerem Verbrauch = Abschlag abzüglich Gutschrift
Ihren aktuellen Abschlag können Sie jederzeit ganz bequem online im Kundenportal meine.REWAG > Mein Abschlagsplan einsehen und anpassen.
Wichtig: Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft. Daher ist eine Änderung in beliebiger Höhe nicht möglich.
Sie können Ihren Abschlag in dieser Situation senken. Dies können Sie selbst sofort in unserem Kundenportal meine.REWAG > Mein Abschlagsplan vornehmen. Der mögliche Minimal- und Maximalwert ist in Ihrem persönlichen Konto hinterlegt.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine passende Lösung.
Die Energiekosten, die innerhalb eines Jahres je nach Verbrauch anfallen, werden normalerweise gleichmäßig auf alle Monate verteilt. Die Energie die benötigt wird, verteilt sich aber nicht gleichmäßig auf das ganze Jahr. In den Wintermonaten, wenn es kalt ist, ist der Bedarf an Heizenergie viel höher als im Sommer. In den Sommermonaten, in denen weniger Gas verbraucht wird als im Winter, zahlt man eigentlich mehr als man verbraucht und schafft sich so eine Art Guthaben, das die eigentlich höheren Kosten im Winter ausgleicht. Wenn Sie allerdings im Herbst oder Winter umziehen, fehlt diese Sparphase und die Abschlagszahlungen sind erst einmal höher. Wenn Sie aber ihre Jahresabrechnung bekommen, in der Ihr Bedarf über das ganze Jahr ermittelt und abgerechnet wird, verteilen sich die Beiträge wieder gleichmäßig und fallen dann in der Regel niedriger aus.
Viele Antworten zu Fragen zum Thema Abschlag finden Sie auch im folgenden Video: