Geschäftskunden

REWAG warnt vor Haustürgeschäften‎

Aktuell laufen im REWAG Kunden-Center vermehrt Meldungen über sogenannte Haustürgeschäfte auf. 

Die Personen, die sich als Mitarbeiter eines national agierenden Telekommunikationsdienstleisters ausgeben, behaupten, ein Angebot in Zusammenarbeit mit der REWAG anbieten zu können und wollen deshalb Unterlagen der Kunden sehen. Die REWAG hat mit einer solchen Aktion nichts zu tun. Vielmehr rät sie generell von Geschäften an der Haustür und am Telefon ab.

Keine Geschäfte an der Haustür
Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte nicht verboten. Die ‎Angebote und Beratungen müssen ‎‎aber seriös ablaufen. Verbraucherschutzorganisationen ‎warnen regelmäßig vor ‎dieser Art Geschäfte. ‎Auch die REWAG rät generell von Geschäften an der ‎Haustür und am ‎Telefon ab. Sie bittet ihre Kunden, sich bei ‎solchen Vorfällen an die Mitarbeiter des REWAG ‎Telefon-‎Service zu wenden. Dieser ist Montag bis Donnerstag von 8 ‎bis 18 Uhr und Freitag ‎von 8 Uhr bis 14 Uhr unter der ‎kostenfreien Telefonnummer 0800 601 601 0 erreichbar. Ist ‎der ‎Vertrag an der Haustür bereits zustande gekommen, ‎haben die Verbraucher in der Regel ein ‎zweiwöchiges ‎Widerspruchsrecht, das sie in Anspruch nehmen können. ‎‎Die REWAG empfiehlt den Betroffenen, bei unseriösen Besuchen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.