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Eine Energiesperre ist der letzte Weg, den wir als Energieversorger gehen, wenn Zahlungen ausbleiben. Bis es dazu kommt, muss einiges passieren und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Nur im Extremfall und nach mindestens zwei Vorankündigungen wird eine Zählersperre durchgeführt. Sie ist das letzte Mittel, wenn Rechnungen nach wiederholter Aufforderung nicht beglichen werden.
Die Voraussetzungen für eine Sperrung sind gesetzlich geregelt. Demnach sind Sperren nur möglich, wenn sich der Zahlungsrückstand auf mindestens 100 Euro beläuft, mindestens einmal mit vier Wochen Vorlauf angekündigt wird und dem Kunden noch einmal eine Frist von acht Tagen zur Begleichung der Forderung eingeräumt wird.
Sie haben den Informationszettel im Briefkasten, dass Ihr Zähler gesperrt werden sollte. Dies ist ein „Sperrversuch“. Bei einem Sperrversuch kommen bereits Kosten auf Sie zu, die im Vorhinein vermeidbar wären. Bevor es zu einer wirklichen Sperrung kommt, oder weitere Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie nun unbedingt aktiv werden und das tun:
2. Fragen Sie nach dem offenen Betrag
Der offene Betrag besteht aus den offenen Rechnungen
+ 25 Euro Kosten für den Sperrversuch
Alternativ können Sie den offenen Betrag im Kundenportal meine.REWAG unter > Meine Rechnungen / Zahlungshistorie > Meine Zahlungshistorie einsehen.
Zum Login
3. Bezahlen
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
Überweisen Sie den Betrag an
IBAN: DE79 7505 0000 0000 2113 00
Verwendungszweck: Ihre Vertragskontonummer
Wo finde ich meine Vertragskontonummer?
Wichtig: Senden Sie uns direkt nach der Überweisung eine Bestätigung an sperrung@rewag.de über dieses Formular:
Oder bezahlen Sie mit EC-Karte persönlich in unserem Kundencenter (Achtung: Keine Barzahlung möglich)
Bitte beachten Sie
Sollte keine Zahlung eingehen bzw. keine Lösung gefunden werden, droht ein erneuter Sperrversuch bzw. ein Zählerausbau.
Unser Tipp
Melden Sie sich im Kundenportal meine.REWAG an.
Hier haben Sie immer einen Überblick über Ihre Zahlungen.
Zum Login
2. Nach den Kosten fragen.
Offene Rechnungen
+ Sperrkosten: 66,10 €
+ Öffnungskosten: 77,47 €
(Keine Teilzahlungen möglich.)
3. Bezahlen
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
Überweisen Sie den Betrag an
IBAN: DE79 7505 0000 0000 2113 00
Verwendungszweck: Ihre Vertragskontonummer
Wo finde ich meine Vertragskontonummer?
Wichtig: Senden Sie uns direkt nach der Überweisung eine Bestätigung an sperrung@rewag.de über dieses Formular:
Oder bezahlen Sie mit EC-Karte persönlich in unserem Kundencenter (Achtung: Keine Barzahlung möglich)
4. Termin vereinbaren.
Vereinbaren Sie einen Termin für die Öffnung des Zählers und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
5. Auf den Techniker warten.
Sie müssen zum vereinbarten Termin zu Hause sein, wenn der Techniker den Zähler wieder freischaltet.
Unser Tipp
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Hier haben Sie immer einen Überblick über Ihre Zahlungen.
Spätestens nach der ersten Mahnung sollten Sie tätig werden. Am besten greifen Sie direkt zum Hörer und rufen uns an oder kommen gleich persönlich in unserem Kundencenter vorbei. Auf jeden Fall aktiv werden und damit guten Willen zeigen. Schließlich wollen beide Seiten, dass es gar nicht erst zu einer Sperrung kommt.
Können Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen, bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an. So können Sie z.B. eine Stundung oder Teilzahlung vereinbaren. Das hängt allerdings auch vom Vertrauen ab: gab es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Zahlungsverzug, ist die Kulanz natürlich größer. Bei Ratenplänen ist Zuverlässigkeit ein absolutes Muss!
Als Grundversorger der Region haben wir uns das Ziel gesetzt, Energiesperren von vornherein zu verhindern. Deshalb haben wir 2015 den runden Energietisch ins Leben gerufen. In Kooperation mit Arbeitsagenturen, Sozialämtern, Schuldnerberatungen und anderen Institutionen wird nach Lösungen für betroffene Kund:innen gesucht, Aufklärungsarbeit geleistet und Menschen in finanziellen Notlagen Hilfe angeboten.
Manchmal wird der Ernst der Lage erst im letzten Moment klar. Wer jetzt kurz vor der angedrohten Sperre schnell noch zahlen möchte, sollte sich auch in dieser Situation sofort mit uns in Verbindung setzen.
Bei einer Überweisung kann es mehrere Tage dauern, bis die Zahlung bei uns eingeht. In diesem Fall sollten Sie uns am besten sofort einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis des Geldinstituts vorlegen, der belegt, dass die Überweisung auch durchgeführt wurde.
Ja, auch das ist möglich! Wenn Sie mit Gas heizen oder kochen, kann bei einem Zahlungsrückstand auch Ihr Gaszähler gesperrt bzw. ausgebaut werden.
Aber auch hier werden Sie vor einer Sperre/Ausbau mehrmals schriftlich informiert.
Flattert also die erste Mahnung ins Haus, sollten Sie sofort Kontakt zu uns aufnehmen, um mit uns gemeinsam eine Lösung zu finden.
Wie eine Sperrung unterliegt auch die Wiederherstellung der Stromversorgung klaren gesetzlichen Regelungen.
Sobald alle offenen Forderungen inkl. der Sperrkosten in Höhe von 65,10 € und die Öffnungskosten in Höhe von 77,47 € beglichen sind, können wir den zuständigen Netzbetreiber mit der Freischaltung Ihres Stromzählers beauftragen.
Bitte senden Sie uns hierzu einen Nachweis (Überweisungsbeleg) per E-Mail an sperrung@rewag.de