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Ab dem 06. Juni 2025 gelten per Gesetz neue Regeln für den Lieferantenwechselprozess.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf Basis des § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) den sogenannten
"24-Stunden-Lieferantenwechsel" für Stromlieferverträge eingeführt, der an jedem Werktag möglich sein muss.
Die neuen Vorhaben haben vor allem zwei Auswirkungen:
Die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:
Eine wichtige Neuerung im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantwechsels betrifft die Mitteilungsfristen für Ein- und Auszüge. Bisher war eine rückwirkende Anmeldung oder Übernahme eines Energievertrags möglich. Künftig ist das ausgeschlossen. Verträge können nur noch mit einem Datum, das in der Zukunft liegt, starten.
Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft, empfehlen wir Ihnen unseren Umzugsservice. Darüber können Sie einfach und schnell Ihren neuen Vertrag anmelden oder einen bestehenden Vertrag ummelden. So vermeiden Sie unnötige Kosten und stellen sicher, dass Sie in Ihrem neuen Zuhause direkt mit Energie versorgt werden.
Mit den neuen Vorgaben des 24-Stunden-Lieferantenwechsels wird der technische Vorgang des Lieferantenwechsels im Hintergrund optimiert. Wenn Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner (Energieversorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) im Zuge des Lieferantenwechsels ihre elektronischen Marktmeldungen austauschen. Bisher war dafür ein Zeitraum von fünf Tagen vorgesehen. Ab dem 06.06.2025 erfolgt dieser Austausch schneller und zwar werktags innerhalb von 24 Stunden. Vorteile für alle Akteure und auch Sie als Kunden: Ein beschleunigter Wechselprozess. Wichtig dabei ist, die Vertragsfristen wie Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit bleiben gültig und ändern sich dadurch nicht.
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein privater Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Energieversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Melden Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig: In der Grundversorgung (rewario.basis) spätestens 2 Wochen und bei allen anderen rewario-Tarifen spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugsdatum. Den Zählerstand können Sie nach Schlüsselübergabe noch nachträglich melden. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.
Nutzen Sie unseren Umzugsservice für einen reibungslosen Ablauf. Darüber können Sie einfach und schnell Ihren neuen Vertrag anmelden oder einen bestehenden Vertrag ummelden.
Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, können unnötige Kosten entstehen. Ihr Vertrag läuft dann auf Ihre alte Wohnadresse auf Ihren Namen weiter. Es besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen.
Um das zu vermeiden, melden Sie sich fristgerecht an bzw. ab.
Ein Umzug bedeutet nämlich nicht, dass Sie kündigen müssen. Ihren Vertrag können Sie bayernweit mitnehmen. Nutzen Sie hierfür unseren Umzugsservice.
Sollten wir Sie an Ihrer neuen Wohnadresse nicht mehr beliefern können, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Ihre Kündigung sollte sechs Wochen vor Ihrem konkreten Umzugstag bei uns ankommen.
In der Grundversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen.
Auf unserer Umzugsseite finden Sie alle wichtigen Informationen für einen reibungslosen Umzug.