Geschäftskunden

Hilfe
bei Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden.

 

Abwendungsvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten im onlineportal oder unter der 0941/601-2260 erfragen.
Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Abwendungsvereinbarung

 

Ansprechpartner Beratungsstellen

Bei langfristig bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich kostenfrei an folgende Beratungsstellen wenden.

Ansprechpartner Flyer

Wir sind gerne persönlich für Sie da!

REWAG Kunden-Center

Greflingerstraße 26
93055 Regensburg

Öffnungszeiten:

Mo. - Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do.08:00 - 18:00 Uhr
Fr.08:00 - 14:00 Uhr

Forderungsmanagement

Hotline Forderungsmanagement

0941 601-2260

E-Mail schreiben