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Ab dem 01. Juli 2022 müssen Stromkunden in Deutschland laut Bundestags-Gesetz keine EEG-Umlage mehr zahlen.
Diese Absenkung der EEG-Umlage geben wir in vollem Umfang an unsere Kunden weiter.
In diesem Zuge haben wir Ihnen hier einige Fragen & Antworten rund um die Senkung und die EEG-Umlage zusammengestellt:
Egal ob Sie Ökostrom beziehen, auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installiert haben oder noch nicht aktiv in erneuerbare Energien investiert haben, jeder Stromkunde hat bis Juni 2022 über seine Stromrechnung einen Beitrag zur Energiewende geleistet. Mit einer Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit mehr als 20 Jahren jeder Stromkunde in Deutschland den Ausbau der erneuerbaren Energien, also den Ökostrom, finanziert.
Die EEG-Umlage ist eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie wurde im Jahr 2000 als bundesweite Abgabe eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Wind, Sonne und Wasser, zu fördern.
Nach dem EEG sind die Betreiber des öffentlichen Netzes verpflichtet, den Strom, den Anlagenbetreiber aus erneuerbaren Energien („EEG-Einspeiser“) produzieren, bevorzugt ins Stromnetz einzuspeisen. Im Gegenzug erhalten die Anlagenbetreiber die Garantie, dass der von Ihnen erzeugte Strom („EEG-Strom“) zu einem festgelegten Preis für jede erzeugte Kilowattstunde („EEG-Vergütung“) abgekauft wird. Dieser Preis ist teilweise erheblich höher als der Marktpreis an der Strombörse zu dem der Netzbetreiber den Strom an die Kunden weiterkaufen kann. Dieser Verlust wird über die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde über seinen Strompreis bezahlt, ausgeglichen. Die EEG-Umlage ist damit Bestandteil des Strompreises den Sie bezahlen.
Video: Was ist die EEG-Umlage?
In 2022 liegt die EEG-Umlage nur noch bei 3,723 Cent netto pro Kilowattstunde (4,43 Ct/kWh brutto). Das ist der niedrigste Wert seit 10 Jahren. Die starke Absenkung der EEG-Umlage 2022 im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich im Kern auf die Entwicklung der Strombörsenpreise und auf die Bundeszuschüsse zurückführen. Der Wegfall der EEG-Umlage war für den Jahresbeginn 2023 geplant. Das EEG-Entlastunggesetz regelt jedoch, dass die EEG-Umlage bereits ab dem 01. Juli 2022 entfällt. Der Wegfall der EEG-Umlage dient ausschließlich zur Entlastung der Stromverbraucher, aufgrund steigender Energiepreise.
Seit dem 01. Juli 2022 entfällt nach dem EEG-Entlastungsgesetz die EEG-Umlage von 3,723 Cent netto pro Kilowattstunde (4,43 Ct/kWh brutto). Das bedeutet, dass Sie seit dem 01. Juli keine EEG-Umlage mehr über Ihre Stromrechnung zahlen müssen. Die sich daraus ergebende Entlastung müssen Energieversorger in vollem Umfang an Ihre Kunden weitergeben. Selbstverständlich geben auch wir den Wegfall der EEG-Umlage an Sie weiter und werden das entsprechend ab 1. Juli 2022 in Ihrer nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen.
Der Wegfall der EEG-Umlage wurde von der Bundesregierung auf den 01. Juli 2022 vorgezogen, um die Verbraucher aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh wird durch die Absenkung um rund 150 Euro/Jahr entlastet.
Dennoch kann die Abschaffung der EEG-Umlage die enormen Strompreissteigerungen, die Energieversorger an Ihre Kunden in den nächsten Monaten weitergeben müssen, nur zu einem kleinen Teil kompensieren.
Aufgrund des unruhigen Marktes empfehlen wir:
1) Kurzfristig so viel Energie einsparen, wie möglich. Unsere Energiespartipps helfen Ihnen dabei. Gerne unterstützen Sie auch unsere Energieberater bei Energieeffizienz-Fragen rund um Haus und Wohnen.
2) Informieren Sie sich welche Entlastungspakete Ihnen zusätzlich noch zur Verfügung stehen. Wir haben Ihnen hier alle Informationen zusammengestellt.
Sie müssen sich um nichts kümmern, sollte sich Ihr Verbrauch nicht geändert haben. Die Senkung der EEG-Umlage wird in Ihrer Jahresabrechnung entsprechend berücksichtigt. Somit ist ab dem 01. Juli keine EEG-Umlage mehr fällig. Der Verbrauch vor dem 01. Juli wird in Ihrer Jahresabrechnung noch mit EEG-Umlage berücksichtigt. Das bedeutet, dass für Ihren Verbrauch bis 30. Juni die EEG-Umlage noch berechnet wird.
Sollte sich bei Ihnen doch etwas am Verbrauchsverhalten verändert haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kunden-Service.
In der Jahresabrechnung finden Sie eine Abgrenzung Ihrer Verbräuche zum Zeitpunkt einer Preisänderung. Der Wegfall der EEG-Umlage wird im angegebenen Abrechnungszeitraum ab 01. Juli 2022 (unter Änderung des Verbrauchspreises ab 01. Juli 2022) berücksichtigt. Der Verbrauchspreis reduziert sich um 3,723 Ct/kWh (netto). Ihr Zählerstand wurde zum 01. Juli 2022 rechnerisch auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs ermittelt.
Die fehlenden Einnahmen für die Förderkosten für erneuerbare Energien werden zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EFK) finanziert.
Vor dem Hintergrund der turbulenten Zeiten für die Energiebranche erreichen uns viele Fragen unserer Kund:innen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in FAQs zu den einzelnen Themen zusammengestellt:
Fragen und Antworten zu Ihrem Vertragsverhältnis, oder weiteren Service-Themen, finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQs.