Geschäftskunden

FAQs - Fragen & Antworten
zur Versorgungssicherheit

Aktuell überschlagen sich in den Medien die verschiedenen Berichte über die Versorgungslage zu Erdgas. Was wichtig für Sie ist und was das für Sie bedeutet, haben wir hier in den häufigsten Fragen & Antworten unserer Kunden für Sie zusammengefasst:

Wie ist die aktuelle Lage?

Die Bundesnetzagentur informiert regelmäßig mithilfe von Berichten und Daten zum Stand der Versorgungssicherheit.

Aktuelle Lage der Gasversorgung
 

Warum gilt aktuell die Alarmstufe und was bedeutet das für mich als Privatkunde/Privatperson?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auf die aktuell angespannten Beziehungen zu Russland reagiert und am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Versorgungslage für die Bundesregierung einschätzen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass sich die Bundesregierung, Institutionen und Unternehmen auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können.

Für Sie als Privatkunden bleibt vorerst alles beim Alten. Sie bekommen weiterhin die Erdgasmenge, die Sie brauchen. Privathaushalte gehören zu den sogenannten geschützten Kunden. Das heißt, sie haben, wie zum Beispiel auch Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr oder soziale Einrichtungen, Vorrang und bekommen auch bei einer Gasmangellage weiter Gas zum Heizen und Kochen.
Auch wenn die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert ist: Wir unterstützen den Aufruf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Energiesparen. Zum einen, weil es gut für unser Klima ist, zum anderen aber auch, weil in der aktuell angespannten Situation jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Erdgas hilft. Auch wenn die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert ist: Jeder kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Erdgasverbrauch des eigenen Haushaltes reduziert. Unsere Energiespartipps helfen Ihnen dabei. 

Was ist der "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland"?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ umfasst Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Dort ist auch geregelt, was zu tun ist, wenn in Deutschland weniger Gas zur Verfügung steht, als gebraucht wird. Es handelt sich quasi um einen Strategieplan der Bundesrepublik, der die Versorgungssicherheit gewährleisten soll, indem der Staat in die Versorgung eingreifen kann, sollte es zu einer Gasmangellage kommen. Dies geschieht stufenweise.

Mehr Informationen zum Notfallplan Gas

Was bedeuten die einzelnen Stufen des "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland"?

Es gibt drei Stufen, die die entsprechende Eskalation abbilden sollen und zeigen, inwieweit der Staat in das Gasnetz eingreift.

1. Frühwarnstufe:
Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt. Die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.

2. Alarmstufe:
Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dies geschieht beispielsweise durch Rückgriffe auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen sowie die Nutzung von Flexibilität auf der Beschaffungsseite.

3. Notfallstufe: 
Hier liegt eine erhebliche Störung der Gasversorgung vor, da die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichend waren. An dieser Stelle greift der Staat ein, um die Gasversorgung der "geschützten Haushalte" zu sichern. Darunter fallen u.a. alle privaten Haushalte, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Feuerwehr und Polizei. Nicht geschützte Verbraucher, wie Industrie und Fabriken müssen mit einer Drosselungen in der Gasversorgung rechnen.

Was bedeutet "Gasmangellage"?

Wenn in Deutschland weniger Gas zur Verfügung steht, als dem deutschen Gasnetz zur Verfügung steht, spricht man von einer Gasmangellage. In diesem Fall muss das verfügbare Gas neu oder anders verteilt werden, damit das Gasnetz weiterhin stabil und sicher betrieben werden kann.

Ist die Versorgung mit Erdgas für Privatkunden der REWAG gesichert?

Das Wichtigste vorab: Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Die Lage ist jedoch angespannt. Alle Infos zur aktuellen Gasversorgung in Deutschland finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Aktuelle Lage der Gasversorgung

Die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas ist eine frühzeitige Maßnahme der Bundesregierung, die zum Ziel hat, vor dem Eintritt der letzten Notfallstufe alle Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen, um wirtschaftliche Folgen für die Energieversorgungsunternehmen und Kunden so weit wie möglich zu vermeiden.
Sie als Privatkunde erhalten weiterhin die Erdgasmenge, die Sie brauchen. Privathaushalte gehören zu den sogenannten geschützten Kunden. Das heißt, sie haben wie zum Beispiel Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr oder soziale Einrichtungen Vorrang und bekommen auch bei einer Gasmangellage weiter Gas zum Heizen und Kochen.
Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt und der mögliche Stopp von Gaslieferungen seitens Russland sind dennoch weiter ernst zu nehmen und mündeten daher in der Alarmstufe des Notfallplans Gas der Bundesrepublik. 
Auch wenn die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert ist: Wir unterstützen den Aufruf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Energiesparen. Zum einen, weil es gut für unser Klima ist, zum anderen aber auch, weil in der aktuell angespannten Situation jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Erdgas hilft. Jeder kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Erdgasverbrauch des eigenen Haushaltes reduziert. Unsere Energiespartipps helfen Ihnen dabei.
 

Was tut die REWAG bei einer Gasmangellage?

Wenn weniger Gas ins Erdgasnetz kommt, als von den Verbrauchern entnommen wird, dann spricht man von einer Gasmangellage. Bei der Bundesnetzagentur laufen alle Informationen über die aktuelle Versorgungslage zusammen. Bei einer Gasmangellage erhält die Bundesnetzagentur besondere Befugnisse und bestimmt, wie weiter vorgegangen wird. Die Regensburg Netz GmbH hat als Verteilnetzbetreiber die Aufgabe, der Bundesnetzagentur die Abnahmemengen der verschiedenen Verbrauchergruppen zu übermitteln. Diese entscheidet dann, wo Gas eingespart werden kann.
Was Sie wissen sollten: Privathaushalte gehören zu den sogenannten geschützten Gruppen. Wie beispielsweise Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr oder soziale Einrichtungen haben die geschützten Gruppen Vorrang und bekommen auch bei einer Gasmangellage weiterhin Gas zum Kochen und Heizen. 
 

Weiteres aus der Energiewelt

Vor dem Hintergrund der turbulenten Zeiten für die Energiebranche erreichen uns viele Fragen unserer Kund:innen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in FAQs zu den einzelnen Themen zusammengestellt:

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