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Mehrwertsteuersenkung bei der REWAG – Steuersenkung wird vollständig an REWAG-Kunden weitergegeben

Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde von der Bundesregierung jüngst eine Mehrwertsteuersenkung beschlossen. Statt 19 Prozent Mehrwertsteuer werden ab dem 1. Juli 2020 künftig nur noch 16 Prozent auf Strom, Gas und Wärme erhoben. Die REWAG gibt diese Mehrwertsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weiter.

Die Regierungskoalition hat es im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets Anfang Juni verkündet: Die Mehrwertsteuer wird von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Auch die REWAG wird diese temporäre Mehrwertsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weitergeben. Der verminderte Mehrwertsteuersatz von 16 % wird in den Jahresrechnungen der Strom-, Gas- und Wärme-Kunden automatisch berücksichtigt. Auch für Kunden die Trinkwasser von der REWAG beziehen, sinkt die Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 %. Kunden die deshalb Ihre Abschlagsforderungen senken möchten, können das ganz einfach online über das REWAG-Kundenportal (Zugang über rewag.de) veranlassen. Möchte man gerne seinen Zählerstand zum 30.06.2020 beziehungsweise 31.12.2020 mitteilen, so kann auch das ebenfalls schnell und einfach online über das REWAG-Kundenportal erledigt werden. Der für den verringerten Mehrwertsteuersatz gültige Verbrauch der zweiten Jahreshälfte wird automatisch berechnet und in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Ein durchschnittlicher Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr, erfährt durch die Absenkung der Mehrwertsteuer eine Ersparnis von circa 15 €.

Weitere Informationen finden Sie auf www.rewag.de/mwst.