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Teugn schließt Konzessionsvertrag mit REWAG ab

Für weitere 20 Jahre haben die REWAG Regensburger Energie- ‎und Wasserversorgung AG & Co KG und die Gemeinde Teugn ‎einen Konzessionsvertrag für die Erdgasversorgungsleitungen ‎abgeschlossen. Konzessionsverträge regeln die Bereitstellung ‎öffentlicher Flächen von Städten und Gemeinden für den Bau und ‎Betrieb von Versorgungsleitungen.‎

Sehr zufrieden zeigten sich REWAG-Vorstandsvorsitzender Dr. ‎Torsten Briegel, kaufmännischer REWAG-Vorstand Bernhard Büllmann und ‎Teugns Bürgermeister Manfred Jackermeier bei der Ver-‎tragsunterzeichnung im Rathaus. „Diese vertragliche Bindung von ‎weiteren 20 Jahren lässt uns sinnvoll planen und wirtschaftlich vertretbare Investitionen in das bestehende Netz tätigen. So können wir ‎unserer Verantwortung als zuverlässiger Energie- und Wärmeversorger in Teugn gerecht werden“, erklärte Dr. Torsten Briegel. Vor‎standskollege Bernhard Büllmann ergänzte:“ Die Gemeinde Teugn ‎und die REWAG haben eine sehr gute Kooperation, die durch diese ‎Vertragsverlängerung auch bestätigt wird. Wir übernehmen diese ‎Aufgabe wieder sehr gerne.“ „Ich möchte mich bei der REWAG bedanken. Sie ist ein verlässlicher Partner der Verantwortung übernimmt ‎‎- nicht nur in der Energieversorgung. Sie engagiert sich auch für eine ‎positive Entwicklung Regensburgs und der Region. Ich freue mich auf ‎die weitere Zusammenarbeit“, betonte Manfred Jackermeier.‎

Laufzeit beginnt im November 2019‎

Die REWAG hatte sich auf eine entsprechende Ausschreibung der ‎Gemeinde Teugn beworben und den Zuschlag erhalten. Der Aufsichtsrat der REWAG hat dem Abschluss des neuen Konzessionsver‎trags für Erdgasversorgungsleitungen mit der Gemeinde Teugn zugestimmt. Die neuen Konzessionsverträge laufen seit dem 3. No‎vember 2019.‎

Konzessionsverträge

Energieversorger nutzen Grundstücke in Städten und Gemeinden, um ‎Leitungen und technische Anlagen für die Energieversorgung bereitstellen zu können. Für diese Nutzung im öffentlichen Raum zahlen die ‎Versorger eine sogenannte Konzessionsabgabe. Das sieht eine bundesweite Verordnung vor. Die Absicht des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrags muss dabei von der Kommune öffentlich ausgeschrieben werden. ‎