Geschäftskunden

Wissenswertes zu den Entwicklungen 
auf dem Energiemarkt 

Hier geben wir Ihnen Antworten zu folgenden Themen:
 

Aktuelles zur Marktlage

Die Energiekrise beginnend im Spätsommer 2021 sorgte weltweit für steigende Preise und Unsicherheiten auf den Energiemärkten. Gas, Öl und Strom wurden zu einem teuren Gut. Dank Energieeinsparungen und neuer Lieferverträge zur Energiebeschaffung in 2022 sanken die Energiepreise an der Börse ab Dezember 2022 wieder, lagen dennoch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Eine stabile Versorgungslage und hohe Speicherfüllstände für Gas in Deutschland und Europa sorgen nun dafür, dass die Zeit der Rekordpreise im Energiegroßhandel vorbei zu sein scheint.

Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, musste bis zum 1. Oktober 2024 ein Speicherfüllstand von 85 Prozent erreicht werden. Laut BNetzA wurde dieses Ziel bereits im Juli erreicht.

Rückblickend zeigt sich, dass die Großhandelspreise sehr sensibel auf neue Entwicklungen und Unsicherheiten reagieren. Auch, wenn sich die Lage auf dem Energiemarkt beruhigt hat, bleibt sie volatil und in ihrer weiteren Entwicklung schwer vorhersehbar.

Alles Wissenswerte rund um die Energiekrise

Die Turbulenzen am Energiemarkt begannen mit der konjunkturellen Erholung der Weltwirtschaft ab dem Spätsommer 2021. Es kam nach dem Corona-bedingten Einbruch 2020 weltweit zu einer unerwartet hohen Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen. Dies ließ die Preise für Erdgas international steigen. Zusätzlich gab es witterungsbedingt eine erhöhte Erdgasnachfrage, da die Erdgasspeicher in Europa wegen einer kälteren und längeren Heizperiode 2020/2021 deutlich geringere Füllstände aufwiesen als in den Vorjahren. 

Die erhöhten Gaspreise hatten auch Auswirkungen auf die Strompreise. Die schwache Stromeinspeisung der erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2021 und der schrittweise Verzicht auf weitere Kraftwerkstypen (Atom und Kohle) führte zu einem vermehrten Einsatz von Gaskraftwerken zur Stromproduktion. Dies trieb nicht nur die Beschaffungspreise für Strom in die Höhe, sondern ließ zusätzlich den Erdgaspreis weiter steigen. Somit herrschte bereits im Dezember 2021 eine außergewöhnliche Energiemarktlage vor, die sich Anfang 2022 etwas zu erholen schien. 

Mit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 verschärfte sich aber die Lage auf den Energiemärkten deutlich. Der Erdgaspreis erreichte neue historische Höchststände. Nach einer erneuten zwischenzeitlichen Marktberuhigung, allerdings weiterhin auf einem dramatisch hohen Preisniveau, sorgten die Wartungsarbeiten von Nord Stream 1 und die schrittweise verringerten Erdgaslieferungen bis hin zum Erdgaslieferstopp für eine Gasknappheit. Strom kostete im Einkauf zeitweise mehr als das sechsfache im Vergleich zu vor der Krise, die Erdgaspreise lagen rund sechs Mal höher. Im August 2022 hatten die Preise an der Börse den historischen Höchststand erreicht (Erdgas über 300 Euro pro MWh; Strom mit über 1.000 Euro pro MWh).

Um eine Gasmangellage über den Winter 2022/23 zu vermeiden wurde die Firma Trading Hub Europe (THE), ein Gasspeicherbetreiber, von der Bundesregierung beauftragt, Erdgas trotz der hohen Kosten einzukaufen, um die Gasspeicher zu füllen. Das Ziel der Bundesregierung, am 1. November einen Füllstand von 95 Prozent vorzuweisen, wurde bereits am 13. Oktober erreicht. Mit sinkender Nachfrage nach Erdgas (vermutlich auf die vergleichweise milde Witterung, gut gefüllte Speicher und auf die Einsparung zurückzuführen) gab der Börsenpreis am Terminmarkt nach. Ebenso auch der Strompreis.

Wie wirken sich die aktuellen Börsenpreisen auf Ihre Energiepreisen?

Die Beschaffungsstrategie vieler Grundversorger, so auch bei uns, ist langfristig angelegt. Das heißt, wir kaufen Energie zu bestimmten Beschaffungszeitpunkten zwei bis drei Jahre im Voraus in Teilmengen an der Handelsbörse (Terminmarkt) ein. Damit gleichen wir kurzfristige Preisschwankungen an den Handelsbörsen aus und gewährleisten eine sichere Mengenplanung. Das ist unser Auftrag als Grundversorger. Stetig eine stabile und zuverlässige Energieversorgung in Regensburg und Region sicherzustellen.

Aufgrund dieser langfristigen Beschaffungsstrategie zahlen unsere Kunden einen durchschnittlichen Beschaffungspreis, der sich aus mehreren Jahren ergibt.

Während der Energiekrise hatte das zur Folge, dass sich extrem hohe Beschaffungspreise an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf den Tarif unserer Kunden auswirkten, sondern über einen längeren Zeitraum geglättet wurden. So konnten wir auf dem Höhepunkt der Energiekrise die Endkundenpreise länger stabil halten als viele Wettbewerber. In 2022 und auch noch in 2023 profitierten unsere Kunden von unserer langfristigen Beschaffungsstrategie, da die Energie für diese Jahre in der Zeit vor der Krise eingekauft wurde.

Im Umkehrschluss bedeutet eine langfristig angelegte Beschaffungsstrategie aber eben auch, dass sich sinkende Großhandelspreise ebenfalls erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise auswirken. Große Teile der Energie mussten also für 2024 während der Energiepreise beschafft werden. Demzufolge sind die Preise für unsere Kunden derzeit höher als an der Handelsbörse.

Nichtsdestotrotz überprüfen wir stetig und unabhängig von der Situation an der Handelsbörse unsere Preisstellung und versuchen unsere Endkundenpreise bestmöglich zu gestalten.

Neben unserer Aufgabe, eine sichere und zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten, sind wir mitverantwortlich, die Energiewende in Regensburg und der Region voranzutreiben und tragen mit unserem Engagement dazu bei, dass Regensburg und die Region lebenswert bleibt. Daraus ergeben sich viele Vorteile für unsere Kunden. Zum einen durch unser Vorteilsprogramm der REWAG Bonuswelt, zum anderen durch unsere Services. Dabei steht die persönliche Betreuung unserer Kunden stets an erster Stelle. Es gibt viele gute Gründe Kunde bei uns zu sein. Alle Vorteile auf einen Blick finden Sie hier.

Hintergründe zur
Preisentwicklung in 2024

In folgendem geben wir einen Überblick, wie sich verschiedene Maßnahmen und Entscheidungen, einschließlich derer der Bundesregierung, auf die Preise für Energie auswirken können und was das für Sie bedeutet.

Steigende Netzentgelte
ab Januar 2024

Der Wegfall des ursprünglich zugesagten Zuschusses der Bundesregierung von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Abfederung steigender Netzentgelte ab 01. Januar 2024 führt zu einer Erhöhung der Strompreise.

Was sind die Netzentgelte?

Für die Instandhaltungs- und Ausbauarbeiten am Stromnetz werden Netzentgelte für die Netzinfrastruktur vom örtlichen Netzbetreiber erhoben. Damit wird gewährleistet, dass Strom sicher und zuverlässig in jeden Haushalt geleitet wird. Netzentgelte sind für alle Stromanbieter gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. Sie können regional aber variieren. Das sind staatlich veranlasste Preisbestandteile, die zusätzlich für den Strompreis maßgebend sind und von uns nicht beeinflusst werden können. Der Anteil am Strompreis für Haushaltskunden lag im Juli 2023 im Durchschnitt bei 21 %

Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst. Die Abrechnungsentgelte sind in den Netzentgelten enthalten. 

Netzentgelte in Regensburg im Überblick: 
Netzentgelte teilen sich auf einen Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde und einen jährlichen Grundpreis auf.

Zu den Netzentgelten der Regensburg Netz GmbH

Warum steigen die Netzentgelte so stark? Was bedeutet das für den Strompreis?

Die Regierung hatte zum Ende des Jahres eine turbulente Phase, vor allem wegen eines riesigen Haushaltslochs von 60 Milliarden Euro. Deshalb hat sie alle Ausgaben für das Jahr 2024 genau unter die Lupe genommen und dabei auch einige Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich gestrichen.
Unter anderem betrifft das die Netzentgelte, mit denen der Betrieb und Ausbau unserer Stromnetze finanziert werden. Diese machen einen großen Teil unseres Strompreises aus und sind staatlich veranlasste Preisbestandteile, die von uns nicht beeinflusst werden können. Ursprünglich war geplant, dass der Bundeshaushalt mit 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds aushilft, um die steigenden Netzentgelte etwas abzufedern. Aber wegen des Haushaltslochs wurde dieser Zuschuss gestrichen. Nun haben die Netzbetreiber ihre Entgelte für 2024 neu kalkuliert und veröffentlicht. Im Vergleich zum letzten Jahr sind diese stark gestiegen. Konkret liegen die Netzentgelte nun rund 45% über denen aus 2023. Leider müssen wir diese Erhöhung an Sie weitergeben und unsere Preise entsprechend anpassen.

Alle Energieversorger zahlen ab Januar höhere Netzentgelte. Wenn Sie also von Kunden und Kundinnen anderer Anbieter hören, dass diese ihre Preise nicht anpassen, könnte das bedeuten, dass diese die Preissteigerung erst später weitergeben. 

Wo finde ich meine aktuellen Preise für Strom?

Ihre aktuell gültigen Preise finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Kundenportal meine.REWAG unter > Meine Verträge > Details ansehen.

Zum Kundenportal

 

Mehrwertsteuer­senkung Gas
 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024

Die Bundesregierung hat ab 1. Oktober 2022 die temporäre Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % auf Erdgas und Wärme beschlossen. Diese Regelung galt bis 31. März 2024.
Seit dem 1. April 2024 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 %.

Für welchen Zeitraum galt der ermäßigte Steuersatz auf Gas?

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % galt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Seit dem 1. April 2024 gilt für Gas- und Wärmelieferungen wieder der Regelsteuersatz von 19 %.

Was bedeutet die Senkung der Umsatzsteuer für mich?

Sie zahlen auf Gas und Wärme von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 nicht wie gewohnt 19 % Umsatzsteuer, sondern nur noch 7 %.
Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt mit einem Erdgasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr entsteht durch die temporäre Senkung der Umsatzsteuer eine Entlastung von knapp 400 Euro im Jahr.

Wurde in meinem Abschlagsplan der 7 % MwSt.-Satz berücksichtigt?

Der MwSt.-Satz von 7 % wurde im Abschlagsplan berücksichtigt. Ab April 2024 sind die Abschläge wieder mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet. Die Gesamthöhe des Abschlages wurde allerdings nicht angepasst.

Ihren aktuellen Abschlag können Sie jederzeit ganz bequem online im Kundenportal meine.REWAG einsehen und anpassen.
Wichtig: Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft. Daher ist eine Änderung in beliebiger Höhe nicht möglich.


Abschlag anpassen

Wo ist für mich die Umsetzung der Umsatzsteuersenkung ersichtlich?

In Ihrer Jahresabrechnung weisen wir die Höhe der Umsatzsteuer im angegebenen Zeitraum transparent für Sie aus.

Beispiel für den Abrechnungszeitraum: 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2022

  • Der Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. September 2022 wird mit 19 % Umsatzsteuer besteuert.
  • Der Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 wird mit 7 % Umsatzsteuer besteuert.
  • Die Abgrenzung erfolgt mittels abgelesener bzw. rechnerisch ermittelter Zählerstände zum 30. September 2022.

Da die Preisangaben EUR/kWh in der Rechnung netto ausgewiesen sind, wird die Höhe des jeweiligen Umsatzsteuersatzes am Ende der Rechnung addiert.

Betrifft die MwSt.-Senkung auch Hausanschlüsse?

Ja, die Nahwärme-Hausanschlüsse. Bei diesen wurde der MwSt.-Satz vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 befristet von 19 % auf 7 % abgesenkt. Der Steuersatz richtet sich nach dem Leistungsende, also wann der Hausanschluss fertig gemeldet wurde.

Gas- und Wärmepreisbremse
im Jahr 2023 

Die Bundesregierung schuf mit der Preisbremse einen Ausgleich für die gestiegenen Gas- und Nahwärmerechnungen. Für einen bestimmten Anteil des Verbrauchs wurden Sie vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 bei den Gas- und Nahwärmekosten entlastet. Ab einem gewissen Verbrauch greift der tarifabhängige Arbeitspreis. Finanziert wurde die Gas- und Wärmepreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).
 

Aktuelle Infos zur Gas- und Wärmepreisbremse

Strompreisbremse
im Jahr 2023 

Die Bundesregierung schuf mit der Preisbremse einen Ausgleich für die gestiegenen Stromrechnungen. Für einen bestimmten Anteil des Verbrauchs wurden Sie vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 bei den Stromkosten entlastet. Ab einem gewissen Verbrauch greift der tarifabhängige Arbeitspreis. Ein Teil der Strompreisbremse wurde über die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen am Strommarkt finanziert. Der Rest aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).
 

Aktuelle Infos zur Strompreisbremse

Soforthilfe Gas & Wärme
für Dezember 2022

Die Bundesregierung hatte für Dezember 2022 eine Einmalzahlung an Gas- und Wärmekunden beschlossen. Finanziert wurde dieser über den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF). Informieren Sie sich, wie sich die Einmalzahlung berechnet und wann Ihnen auf welchem Wege der Betrag zugekommen ist.
 

Mehr zur Soforthilfe

Zusammensetzung
der Energiepreise

Die Vermutung liegt nahe, dass vor allem der Energieversorger, mit dem Sie einen Vertrag abschließen, für den Strom- und Erdgaspreis alleine verantwortlich ist und in Zeiten hoher Preise außergewöhnlich hohe Gewinne einfährt. Dem ist nicht so. 

Der Strom- und Erdgaspreis setzt sich aus drei wesentlichen Preisbestandteilen zusammen:

  • Energiebeschaffung, Vertrieb und Service
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Netzentgelte

Die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service macht nur einen Teil des Strompreises aus. 29 % des Strompreises entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte. Beim Erdgaspreis sind es 21 %. 

Die Steuern, Abgaben und Umlagen sind staatlich festgelegte Preisbestandteile. Die Netzentgelte sind gesetzlich reguliert. Auf beide Preisbestandteile haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Auch die Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service sind nur teilweise von uns zu beeinflussen. 

Sie wollen mehr zu den einzelnen Preisbestandteilen von Strom und Erdgas wissen?
 

Zu den Preisbestandteilen Strom

Zu den Preisbestandteilen Erdgas

Unsere Auszeichnungen

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